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Kirche als Arbeitgeber

 

Was macht das Erzbistum als Arbeitgeber aus?

Ihnen sind vertrauensvoller Umgang und ein sicherer Arbeitsplatz wichtig? Die Kirchen sind nach dem Öffentlichen Dienst zweitgrößter Arbeitgeber Deutschlands. Dabei stehen wir für Glaube, Nächstenliebe und Solidarität. Das spiegelt sich auch in unserem Handeln und Umgang wider. Vertrauen und Fürsorge sind für uns als kirchlichem Arbeitgeber selbstverständlich und daher gleichwohl von besonderer Bedeutung. Wir bieten Ihnen daher einen gesicherten Arbeitsplatz, angemessene Entlohnung und Sozialleistungen wie z.B. die Zusatzrente der KZVK. Weitergehende Informationen zum Arbeitgeber Kirche finden Sie hier genauso wie die aktuellen Stellenangebote der kath. Verrechnungsstelle Lahr.
 

Berufseinstieg

Sie suchen den richtigen Einstieg ins Arbeitsleben? Ob Ausbildung, Studium oder ein Arbeitsplatz – das Angebot in der Erzdiözese Freiburg ist umfangreich. Dabei reicht das Spektrum von den kirchlichen Berufen und Berufungen, wie z.B. Priester, Diakon, Pastoral- und Gemeindereferent/-in und auch Religionslehrer/-in über soziale Berufe z.B. in der Kinder- und Jugendbetreuung oder der Altenpflege bis hin zu zahlreichen Berufen im Bereich der Verwaltung sowie des Tagungs- und Hoteleriebetriebs. Weitere Informationen und Links zur Ausbildung und Karriere finden Sie hier.
 

Leben

Sie stehen mitten im Leben? Für uns kein Problem. Wir fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir bieten flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmöglichkeiten, Telearbeit oder auch das Sabbatjahr an. Gesund und aktiv – ein Gewinn für alle! Das betriebliche Gesundheitsmanagement wird bereits in einigen Einrichtungen praktiziert und soll in Zukunft auch in weiteren Einrichtungen eingeführt werden. Beispielweise finden im Erzbischöflichen Ordinariat regelmäßig Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements statt z.B. aktive Minipausen, Arbeitsplatzbegehungen durch den Betriebsarzt, Vorträge zu bestimmten Themen sowie Seminar-Angebote der Caritas z.B. Zumba oder Life Kinetik.
 

Entwicklung

Sie wollen sich weiterentwickeln? Bei uns bleibt der Mensch nicht stehen. Durch vielfältige Schulungs- und Fortbildungsmöglichkeiten werden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefordert und gefördert. Im Zielvereinbarungsgespräch werden u.a. Qualifizierungsmaßnahmen festgelegt und Entwicklungsmöglichkeiten ausgelotet. Außerdem fördern wir auch z.B. berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen.
 

Arbeitsleben

Sie suchen eine neue Herausforderung? Wir haben für Sie interessante, vielfältige und verantwortungsvolle Arbeitsplätze. Das sind z.B. Geschäftsführung Kindertagesstätten, Verwaltungsbeauftragte/-r und vieles mehr. Außerdem zeichnen uns ein angenehmes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten, zufriedene Mitarbeiter. Überzeugen Sie sich selbst bei unseren aktuellen Stellenangeboten.
 

Der „Dritte Weg“

Im kirchlichen Dienst kommen die arbeitsrechtlichen Regelungen (z.B. Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub,…) nicht durch den Abschluss von Tarifverträgen (sog. Zweiter Weg) oder durch einseitig gesetzte Regelungen (sog. Erster Weg) zustande, sondern über den sog. Dritten Weg:

In einer paritätisch besetzten Kommission mit Mitarbeitervertretern und Dienstgebervertretern werden die Arbeitsrechtsregelungen gemeinsam ausgehandelt. Dies sichert bei der Festlegung der Arbeitsbedingungen die Interessen der Mitarbeiter(innen) sowie Dienstgeber und wird den besonderen Anliegen des kirchlichen Dienstes gerecht.

Arbeitskämpfe, Aussperrungen und Streiks passen ebenso wenig zum Selbstverständnis des kirchlichen Dienstes wie das einseitige Festlegen von Arbeitsbedingungen durch die Leitung. Beide Modelle lassen sich nicht mit der gemeinsamen Verantwortung der Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Dienstgeber für den Auftrag der Kirche vereinbaren.

Zentrale Elemente des Dritten Weges sind:

  • Der partnerschaftliche und kooperative Umgang von Mitarbeiter(innen) und Dienstgebern.
  • Die gleichberechtigte und gleichgewichtige Vertretung jeder Seite in der Kommission, die die Arbeitsbedingungen für die Dienst- und Arbeitsverhältnisse festlegt.
  • Die faire und verantwortliche Konfliktlösung durch ein Vermittlungsverfahren statt durch einen Arbeitskampf.
  • Das im kirchlichen Recht verankerte Prinzip der Lohngerechtigkeit.

Anders als bei Tarifabschlüssen gelten die beschlossenen Regelungen für alle Mitarbeiter und Mitarbeiter - unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einem Verband.

Weitere Informationen zum Dritten Weg finden Sie hier.

 

Arbeiten im kirchlichen Dienst

Hier finden Sie die Erklärung der Deutschen Bischöfe zum kirchlichen Dienst.

 
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