
Kirche als Arbeitgeber
Was macht das Erzbistum als Arbeitgeber aus?
Berufseinstieg
Leben
Entwicklung
Arbeitsleben
Der „Dritte Weg“
Im kirchlichen Dienst kommen die arbeitsrechtlichen Regelungen (z.B. Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub,…) nicht durch den Abschluss von Tarifverträgen (sog. Zweiter Weg) oder durch einseitig gesetzte Regelungen (sog. Erster Weg) zustande, sondern über den sog. Dritten Weg:
In einer paritätisch besetzten Kommission mit Mitarbeitervertretern und Dienstgebervertretern werden die Arbeitsrechtsregelungen gemeinsam ausgehandelt. Dies sichert bei der Festlegung der Arbeitsbedingungen die Interessen der Mitarbeiter(innen) sowie Dienstgeber und wird den besonderen Anliegen des kirchlichen Dienstes gerecht.
Arbeitskämpfe, Aussperrungen und Streiks passen ebenso wenig zum Selbstverständnis des kirchlichen Dienstes wie das einseitige Festlegen von Arbeitsbedingungen durch die Leitung. Beide Modelle lassen sich nicht mit der gemeinsamen Verantwortung der Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Dienstgeber für den Auftrag der Kirche vereinbaren.
Zentrale Elemente des Dritten Weges sind:
- Der partnerschaftliche und kooperative Umgang von Mitarbeiter(innen) und Dienstgebern.
- Die gleichberechtigte und gleichgewichtige Vertretung jeder Seite in der Kommission, die die Arbeitsbedingungen für die Dienst- und Arbeitsverhältnisse festlegt.
- Die faire und verantwortliche Konfliktlösung durch ein Vermittlungsverfahren statt durch einen Arbeitskampf.
- Das im kirchlichen Recht verankerte Prinzip der Lohngerechtigkeit.
Anders als bei Tarifabschlüssen gelten die beschlossenen Regelungen für alle Mitarbeiter und Mitarbeiter - unabhängig von der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einem Verband.
Weitere Informationen zum Dritten Weg finden Sie hier.
Arbeiten im kirchlichen Dienst
Hier finden Sie die Erklärung der Deutschen Bischöfe zum kirchlichen Dienst.